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Systemvoraussetzungen

Was benötigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Nutzung des beA?

Was benötigt man für das beA?

Computer (PC/Notebook)

  • Die BRAK empfiehlt: Zunächst einmal wird ein Computer mit leistungsfähiger Internetanbindung benötigt. Der PC sollte dabei einen Arbeitsspeicher von mindestens 512 MB RAM und einen AMD- oder Intel-Prozessor besitzen. Auf dem Computer muss eines der aktuellen gängigen Betriebssysteme installiert sein: Windows, Mac OS oder Linux.
Wir meinen: Die Empfehlung der BRAK teilen wir nicht. Ein PC mit einem aktuellen Betriebssystem hat heute kaum 512 MB RAM (ca. 0,5 GB). Marktübliche PC haben mindestens 2 GB RAM, meistens 4 GB RAM. Dies sehen wir als Mindestanforderungen, um mit elektronischen Dokumenten bzw. elektronischen Akten sinnvoll arbeiten zu können. Bei Neuanschaffungen raten wir zu 8 GB RAM.

Ob Intel oder AMD CPU ist Geschmackssache. Wir raten zu einer i5 oder i7 CPU von Intel.

Viel wichtiger: Gönnen Sie Ihrem PC eine SSD! Eine SSD - Solid State Disk besteht nicht mehr aus sich drehenden Magnetscheiben sondern aus Computerchips. Sie hat daher keine beweglichen Teile mehr, ist wesentlich schneller als herkömmliche Festplatten und verbraucht weniger Energie. Bei der Arbeit mit mehreren Progranmmen oder Dokumenten ist die Geschwindigkeit der Festplatte, neben dem Arbeitsspeicher, entscheidend für die Geschwindigkeit des Computers.

Internetanbindung

  • Die BRAK schreibt hierzu: Um den schnellen und reibungslosen Up- und Download von Nachrichten und Anhängen zu gewährleisten, ist eine leistungsfähige Internetverbindung erforderlich. Es sollte eine Datenrate von mindestens 2 Mbit/Sekunde zur Verfügung stehen, empfohlen wird eine Datenübertragungsrate von 6 Mbit/Sekunde. Abhängig von der Art und Weise der individuellen Nutzung ist dabei nicht nur auf die Download-, sondern auch auf die Uploadrate, das heißt, die Bandbreite, die für den Versand von Daten zur Verfügung steht, zu achten. Bei den derzeitigen Angeboten besteht in der Regel eine große Differenz zwischen der Down- und Uploadrate, bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Telekommunikationsdiensteanbieter.
Wir meinen: Die Empfehlung der BRAK geht in Ordnung. Grundsätzlich sollte man für seine Kanzlei die bestmöglichste Internetanbindung wählen. Eine schnelle Internetverbindung wird nicht nur für das beA benötigt. Auch Email, Fax, Recherche im Internet oder die Anbindung von RA-MICRO mittels VPN als Heimarbeitsplatz benötigt eine gute Internetverbindung. In größeren Städten hat man oft die Wahl zwischen DSL und Kabelanbietern. Hier sind Bandbreiten von 100/12 oder 32/3 MBit/s oft kein Problem, siehe z.B. www.kabeldeutschland.de. Alternativ gibt es VDSL Leitungen der Deutschen Telekom, die von verschiedenen Anbietern vermarktet werden. Außerdem sind in einigen Gebieten Anschlüsse der Thüringer Netkom, u.a. vermarktetwww.encoline.de erhältlich.

WICHTIG: Lassen Sie sich nicht von hohen Downloadraten blenden! Wichtiger ist die Uploadrate, da diese für den Versand von Dokumenten wichtig ist.

Hier können Sie testen, wie schnell ihr aktueller Anschluss ist: www.wieistmeineip.de/speedtest.

Speedtest Kabel Deutschland

  • Eine interessante Aussage der BRAK: Da eine Datenrate von 2 Mbit/Sekunde leider noch nicht überall in Deutschland verfügbar ist, wurde der rechtliche Rahmen im ERV-Gesetz so gestaltet, dass bei nachgewiesener Unmöglichkeit einer elektronischen Übersendung zum Gericht auch ein konventioneller Versand möglich sein wird.
Das bedeutet für Sie: Sollte an Ihrem Kanzleistandort kein Breitbandinternet verfügbar sein, entfällt die Verpflichtung zur Nutzung des beA. Auf Grund der fortschreitenden Verbreitung von VDSL, DSL, LTE und UMTS/HSDPA halten wir diese Ausnahem jedoch für extrem selten.

Quelle für technischen Hinweise der BRAK: http://bea.brak.de/was-braucht-man-fur-bea/computer-mit-leistungsfaehiger-internetverbindung/

Software - Browser oder Kanzleisoftware

  • Die BRAK empfiehlt: Der Zugriff auf das beA wird einerseits über einen der gängigen Internetbrowser – Firefox, Safari, Chrome, Internet Explorer – erfolgen. Dazu wird ein sogenannter Web-Client entwickelt, der, anders als der derzeitige EGVP-Client, keiner umfangreichen Installation bedarf und einfach über eine Internetadresse erreichbar sein wird. Andererseits wird das beA eine Integrationsmöglichkeit in Kanzleisoftware vorsehen. Dazu ist die BRAK zurzeit in der Abstimmung mit den Herstellern um die Voraussetzungen zu schaffen. Die Integrationen sollen im Laufe des Jahres 2016 erfolgen.
Wir meinen: beA Import im RA-MICRO E-Postfach Für eine effiziente Nutzung des beA scheint uns die Verwendung einer Kanzleisoftware unumgänglich. Schon heute hilft eine Kanzleisoftware, Adressen, Akten und natürlich Dokumente einer Kanzlei zu verwalten. Bereits heute ist der reibungslose Arbeitsablauf einer Kanzlei ohne entsprechende Software nur schwer umzusetzen. Wenn künftig alle Schriftsätze, Anlage usw. elektronisch über das beA eingereicht werden müssen, wird man um eine leistungsfähig Kanzleisoftware, die eine elektronische Akte oder ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) beinhaltet, wohl kaum herumkommen.

Welche Software genutzt wird, hängt von den persönlichen Befindlichkeiten ab. Unsere Empfehlung als RA-MICRO Vertriebspartner geht natürlich in Richtung RA-MICRO. Der elektronische Workflow in RA-MICRO hat bereits einen hohen Stand erreicht. Bei vielen unserer Kunden werden bereits voll elektronische Akten geführt. Briefpost, Faxe, Emails, alle Dokumente einer Akte werden in RA-MICRO elektronisch verwaltet. Auch für das beA sind bereits Vorkehrungen getroffen.

Die Nutzung des beA mittels Browser können wir uns, insbesondere wegen der Notwendigkeit der Nutzung des Lesegerätes und der beA Karte, nur schwer vorstellen. Ob wir damit nicht alleine sind ? - http://bea.brak.de/2015/11/26/bea-kommt-spaeter/

Quelle für Softare Hinweise der BRAK: http://bea.brak.de/was-braucht-man-fur-bea/browser-oder-kanzleisoftware/

Red Group Ihr RA-MICRO & DictaNet Partner in Thüringen, Hessen & Bayern.



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